Der Zweckverband = Abfallwirtschaftsverband EKOCity
Der Verband übernimmt die thermische Behandlung, die mechanische Aufbereitung, die Vorbehandlung und die Beseitigung von überlassungspflichtigen/überlassenen Siedlungsabfällen zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen als Teilaufgabe der Abfallentsorgung inklusive der Dienstleistungen, die für eine Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen erforderlich sind (z. B. Umladeanlagen und Transporte von diesen zu den Behandlungsanlagen etc.). Der Verband kann gegen Gebühr oder Entgelt Abfälle von außerhalb des Verbandsgebietes zur Entsorgung übernehmen.
Zur Verdeutlichung und auf Anregung insbesondere des Kreises Recklinghausen wurde in der Satzung des Zweckverbands festgeschrieben, dass für die thermische Abfallbehandlung im RZR Herten nur die erste und zweite Siedlungsabfallverbrennungslinie in Anspruch genommen werden darf und dass in Bochum eine mechanische Abfallaufbereitungsanlage gebaut wird.
Die Mitgliedsstädte und die Mitgliedskreise (mit ihren kreisangehörigen Gemeinden) des Verbandes bleiben im übrigen zuständig für die Abfallentsorgung, die Abfall- und Gebührensatzungen und die Umsetzung der Abfallwirtschaftskonzepte in ihrem Gebiet.
Die Verbandsversammlung
Die 51 Mitglieder der Verbandsversammlung sind Vertreter der Mitgliedskörperschaften und wurden in den dortigen politischen Gremien gewählt. Maß gebend für die Anzahl der Vertreter ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt oder des Kreises (je angefangene 80.000 Einwohner = 1 Mitglied). Der RVR entsendet 6 Mitglieder. Die drei Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf sind mit je einem Sitz vertreten. Die Verbandsversammlung ist zuständig für die Satzung des Verbandes, den Wirtschaftsplan des Verbandes, das Abfallwirtschaftskonzept des Verbandes und Beteiligungen des Verbandes.
Der Verbandsvorsteher
Der Verbandsrat
Die 27 Mitglieder des Verbandsrates (inklusive der drei beratenden Arbeitnehmervertreter) werden von der Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsrat ist zuständig für die Vorberatung und Empfehlung von Beschlüssen für die Verbandsversammlung, die Erstellung eines Stoffstromkonzeptes, den Abschluss von Dienstleistungsverträgen und die Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Beteiligungsunternehmen (z.B. der EKOCity GmbH).
Die EKOCity GmbH
Die Gründung der GmbH wurde am 11. Oktober 2002 in der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung beschlossen, vom Verbandsvorsteher in notarieller Form vollzogen und im Handelsregister der Stadt Herne eingetragen. Der Sitz der GmbH ist Herne. Der Aufsichtsrat der GmbH hat 13 Mitglieder, die ebenfalls durch Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse benannt und durch die Verbandsversammlung bestätigt werden. In ihrer konstituierenden Sitzung hat die Verbandsversammlung drei Geschäftsführer der GmbH bestellt. Die Organe der GmbH sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.
Die Aufgabe der EKOCity GmbH besteht in der thermischen Behandlung, mechanischen Aufbereitung, Vorbehandlung und Beseitigung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen aus dem Verbandsgebiet im Auftrag des EKOCity Verbandes. Sie bedient sich dazu der Anlagen in Wuppertal, Herten und in Bochum.
