Entsorgungssicherheit im Verbund
kommunal, leistungsstark und bürgernah
Aufgrund der dynamischen Entwicklungen in Bezug auf die Corona-Pandemie bitten wir für die neuesten Informationen auch auf die Internetseiten der EKOCity-Partner zu schauen.
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Ausweitung des Virus COVID-19 – Maßnahmen zur Aufrechterhaltung der Abfallentsorgung
Sehr geehrte Damen und Herren, die Ausbreitung des Virus COVID 19 erfordert auf allen Ebenen verstärkte Anstrengungen, um Einrichtungen der kritischen Infrastruktur einschließlich des Betriebs von Abfallentsorgungsanlagen auf Dauer aufrechtzuerhalten und zugleich zur Unterbrechung der Infektionskette beizutragen. Weiterlesen
Kommunale Entsorger stehen in einer ganz besonderen Verantwortung gegenüber den Bürgern, den Unternehmen ihrer Region und der Umwelt. Klare Organisationsstrukturen und transparente Abläufe tragen nicht nur dazu bei, dieser Verantwortung gerecht zu werden, sondern auch, Vertrauen wachsen zu lassen.
Mit der Gründung und Konstituierung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity und der EKOCity GmbH am 11. Oktober 2002 wurden die Zuständigkeiten und die Organisation der einzelnen Organe klar festgelegt. Um größtmögliche Bürgernähe, Information der Öffentlichkeit und Kontrolle zu gewährleisten, sind die gewählten politischen Vertreter der angeschlossenen Kommunen in die Organe der Entsorgungskooperation delegiert. Das Ergebnis: ein überaus erfolgreiches Zukunftsmodell, das die Kompetenz und Erfahrung aus mehreren Jahrzehnten kommunaler Abfallentsorgung bündelt und neue Maßstäbe im Hinblick auf soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte setzt.
Der Verband übernimmt die thermische Behandlung, die mechanische Aufbereitung, die Vorbehandlung und die Beseitigung von überlassungspflichtigen/überlassenen Siedlungsabfällen zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen als Teilaufgabe der Abfallentsorgung inklusive der Dienstleistungen, die für eine Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen erforderlich sind (z. B. Umladeanlagen und Transporte von diesen zu den Behandlungsanlagen etc.). Der Verband kann gegen Gebühr oder Entgelt Abfälle von außerhalb des Verbandsgebietes zur Entsorgung übernehmen.
Zur Verdeutlichung und auf Anregung insbesondere des Kreises Recklinghausen wurde in der Satzung des Zweckverbands festgeschrieben, dass für die thermische Abfallbehandlung im RZR Herten nur die erste und zweite Siedlungsabfallverbrennungslinie in Anspruch genommen werden darf und dass in Bochum eine mechanische Abfallaufbereitungsanlage gebaut wird.
Die Mitgliedsstädte und die Mitgliedskreise (mit ihren kreisangehörigen Gemeinden) des Verbandes bleiben im übrigen zuständig für die Abfallentsorgung, die Abfall- und Gebührensatzungen und die Umsetzung der Abfallwirtschaftskonzepte in ihrem Gebiet.
Die 51 Mitglieder der Verbandsversammlung sind Vertreter der Mitgliedskörperschaften und wurden in den dortigen politischen Gremien gewählt. Maß gebend für die Anzahl der Vertreter ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt oder des Kreises (je angefangene 80.000 Einwohner = 1 Mitglied). Der RVR entsendet 6 Mitglieder. Die drei Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf sind mit je einem Sitz vertreten. Die Verbandsversammlung ist zuständig für die Satzung des Verbandes, den Wirtschaftsplan des Verbandes, das Abfallwirtschaftskonzept des Verbandes und Beteiligungen des Verbandes.
Die 27 Mitglieder des Verbandsrates (inklusive der drei beratenden Arbeitnehmervertreter) werden von der Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsrat ist zuständig für die Vorberatung und Empfehlung von Beschlüssen für die Verbandsversammlung, die Erstellung eines Stoffstromkonzeptes, den Abschluss von Dienstleistungsverträgen und die Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Beteiligungsunternehmen (z.B. der EKOCity GmbH).
Die Gründung der GmbH wurde am 11. Oktober 2002 in der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung beschlossen, vom Verbandsvorsteher in notarieller Form vollzogen und im Handelsregister der Stadt Herne eingetragen. Der Sitz der GmbH ist Herne. Der Aufsichtsrat der GmbH hat 13 Mitglieder, die ebenfalls durch Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse benannt und durch die Verbandsversammlung bestätigt werden. In ihrer konstituierenden Sitzung hat die Verbandsversammlung drei Geschäftsführer der GmbH bestellt. Die Organe der GmbH sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.
Die Aufgabe der EKOCity GmbH besteht in der thermischen Behandlung, mechanischen Aufbereitung, Vorbehandlung und Beseitigung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen aus dem Verbandsgebiet im Auftrag des EKOCity Verbandes. Sie bedient sich dazu der Anlagen in Wuppertal, Herten und in Bochum.
An dieser Stelle stehen Ihnen die Verbandssatzung und die Abfallsatzung zum download bereit. Bitte beachten Sie auch die Anlage 1 sowie die Anlage 2 zur Abfallsatzung.
Die Kommunen haben in den vergangenen Jahrzehnten dafür gesorgt, dass in Deutschland eine Entsorgungswirtschaft auf hohem Niveau entstanden ist. Die öffentliche Hand hat Rahmenbedingungen vorgegeben und Standards definiert, die weltweit einzigartig sind. Viel Geld wurde investiert, vor allem im Bereich der Entsorgungstechnologien. Modernste Anlagen reduzieren nun, bei gleichzeitiger hoher Wirtschaftlichkeit, die Belastung unserer Umwelt auf ein Minimum.
Acht Städte und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich zur Entsorgungskooperation EKOCity zusammengeschlossen. Sie reagieren damit auf die schnellen Entwicklungen in der Abfallwirtschaft.
EKOCity setzt auf kommunalen Zusammenschluss und damit auf die logistisch, ökonomisch und ökologisch optimale Kapazitätennutzung bestehender Anlagen. Das Ergebnis ist langfristige Entsorgungssicherheit zu sozialverträglichen Gebühren. Diese Ziele sind nur im Zusammenschluss einzelner Kommunen durchzusetzen.
Die Zeiten ändern sich …
Nachteile herkömmlicher Konzepte
Prinzipien kommunaler Abfallwirtschaftsunternehmen sind
Frische Ideen moderne Konzepte
Kommunale Entsorgung x 8
Wirtschaftsfaktor EKOCity
Dieses Motto hatten sich die Ideengeber der Entsorgungskooperation EKOCity auf die Fahnen geschrieben. Und konnten mit dem neuen Konzept sofort die Städte Bochum, Herne, Remscheid und Wuppertal, den Kreis Recklinghausen, den Ennepe-Ruhr-Kreis sowie den damaligen Kommunalverband Ruhrgebiet, jetzt Regionalverband Ruhr (RVR) , begeistern und gewinnen. Die Tatsache, dass sich auch der Kreis Mettmann mit Beginn des Jahres 2006 EKOCity angeschlossen hat, beweist, dass sich gute Ideen durchsetzen.
Intelligentes Stoffstrommanagement
Die Frage: „Wohin mit den Abfällen?“ stellt sich seit Gründung der Entsorgungskooperation EKOCity für die teilnehmenden Kommunen nicht mehr. Die hochmodernen Anlagen des Verbundes, nämlich
stehen zur Verwertung und Entsorgung der Abfälle bereit. Kurze Wege, effizient gelenkte Abfallströme und optimal genutzte Entsorgungskapazitäten sind die Ergebnisse, die sich darüber hinaus positiv auf die Gebührenhöhe niederschlagen.