Entsorgungssicherheit im Verbund
kommunal, leistungsstark und bürgernah
Aktuelles
Organisation
EKOCity – Verantwortung und Transparenz
Kommunale Entsorger stehen in einer ganz besonderen Verantwortung gegenüber den Bürgern, den Unternehmen ihrer Region und der Umwelt. Klare Organisationsstrukturen und transparente Abläufe tragen nicht nur dazu bei, dieser Verantwortung gerecht zu werden, sondern auch, Vertrauen wachsen zu lassen.
Zukunftsmodell mit klarer Organisationsstruktur
Mit der Gründung und Konstituierung des Abfallwirtschaftsverbandes EKOCity und der EKOCity GmbH am 11. Oktober 2002 wurden die Zuständigkeiten und die Organisation der einzelnen Organe klar festgelegt. Um größtmögliche Bürgernähe, Information der Öffentlichkeit und Kontrolle zu gewährleisten, sind die gewählten politischen Vertreter der angeschlossenen Kommunen in die Organe der Entsorgungskooperation delegiert. Das Ergebnis: ein überaus erfolgreiches Zukunftsmodell, das die Kompetenz und Erfahrung aus mehreren Jahrzehnten kommunaler Abfallentsorgung bündelt und neue Maßstäbe im Hinblick auf soziale, wirtschaftliche und ökologische Aspekte setzt.
Die Organe der Kooperation
Der Zweckverband = Abfallwirtschaftsverband EKOCity
Der Verband übernimmt die thermische Behandlung, die mechanische Aufbereitung, die Vorbehandlung und die Beseitigung von überlassungspflichtigen/überlassenen Siedlungsabfällen zur Beseitigung aus privaten Haushaltungen und anderen Herkunftsbereichen als Teilaufgabe der Abfallentsorgung inklusive der Dienstleistungen, die für eine Behandlung, Lagerung und Ablagerung von Abfällen erforderlich sind (z. B. Umladeanlagen und Transporte von diesen zu den Behandlungsanlagen etc.). Der Verband kann gegen Gebühr oder Entgelt Abfälle von außerhalb des Verbandsgebietes zur Entsorgung übernehmen.
Zur Verdeutlichung und auf Anregung insbesondere des Kreises Recklinghausen wurde in der Satzung des Zweckverbands festgeschrieben, dass für die thermische Abfallbehandlung im RZR Herten nur die erste und zweite Siedlungsabfallverbrennungslinie in Anspruch genommen werden darf und dass in Bochum eine mechanische Abfallaufbereitungsanlage gebaut wird.
Die Mitgliedsstädte und die Mitgliedskreise (mit ihren kreisangehörigen Gemeinden) des Verbandes bleiben im übrigen zuständig für die Abfallentsorgung, die Abfall- und Gebührensatzungen und die Umsetzung der Abfallwirtschaftskonzepte in ihrem Gebiet.
Die Verbandsversammlung
Die 46 Mitglieder der Verbandsversammlung sind Vertreter der Mitgliedskörperschaften und wurden in den dortigen politischen Gremien gewählt. Maß gebend für die Anzahl der Vertreter ist die Einwohnerzahl der jeweiligen Stadt oder des Kreises (je angefangene 80.000 Einwohner = 1 Mitglied). Der RVR entsendet 6 Mitglieder. Die drei Bezirksregierungen Arnsberg, Münster und Düsseldorf sind mit je einem Sitz beratend vertreten. Die Verbandsversammlung ist zuständig für die Satzung des Verbandes, den Wirtschaftsplan des Verbandes, das Abfallwirtschaftskonzept des Verbandes und Beteiligungen des Verbandes.
Der Verbandsvorsteher
Der Verbandsvorsteher und sein Stellvertreter leitet die Geschäfte des Verbandes und präsentiert diesen nach außen. Er ist an die Beschlüsse der Verbandsversammlung und des Verbandrates gebunden. Seine Rechte und Pflichten ergeben sich aus der Satzung und dem Gesetz über die kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG).
Der Verbandsrat
Die 27 Mitglieder des Verbandsrates (inklusive der drei beratenden Arbeitnehmervertreter) werden von der Verbandsversammlung gewählt. Der Verbandsrat ist zuständig für die Vorberatung und Empfehlung von Beschlüssen für die Verbandsversammlung, die Erstellung eines Stoffstromkonzeptes, den Abschluss von Dienstleistungsverträgen und die Stimmabgabe in Gesellschafterversammlungen von Beteiligungsunternehmen (z.B. der EKOCity GmbH).
Die EKOCity GmbH
Die Gründung der GmbH wurde am 11. Oktober 2002 in der konstituierenden Sitzung der Verbandsversammlung beschlossen, vom Verbandsvorsteher in notarieller Form vollzogen und im Handelsregister der Stadt Herne eingetragen. Der Sitz der GmbH ist Herne. Der Aufsichtsrat der GmbH hat 13 Mitglieder, die ebenfalls durch Rats- bzw. Kreistagsbeschlüsse benannt und durch die Verbandsversammlung bestätigt werden. In ihrer konstituierenden Sitzung hat die Verbandsversammlung drei Geschäftsführer der GmbH bestellt. Die Organe der GmbH sind die Gesellschafterversammlung, der Aufsichtsrat und die Geschäftsführung.
Die Aufgabe der EKOCity GmbH besteht in der thermischen Behandlung, mechanischen Aufbereitung, Vorbehandlung und Beseitigung von Siedlungs- und Gewerbeabfällen aus dem Verbandsgebiet im Auftrag des EKOCity Verbandes. Sie bedient sich dazu der Anlagen in Wuppertal, Herten und in Bochum.
Satzungen
An dieser Stelle stehen Ihnen die Verbandssatzung und die Abfallsatzung zum download bereit. Bitte beachten Sie auch die Anlage 1 sowie die Anlage 2 zur Abfallsatzung.
Zielsetzung
Eine starke Kooperation kommunaler Entsorgungsunternehmen
Die Kommunen haben in den vergangenen Jahrzehnten dafür gesorgt, dass in Deutschland eine Entsorgungswirtschaft auf hohem Niveau entstanden ist. Die öffentliche Hand hat Rahmenbedingungen vorgegeben und Standards definiert, die weltweit einzigartig sind. Viel Geld wurde investiert, vor allem im Bereich der Entsorgungstechnologien. Modernste Anlagen reduzieren nun, bei gleichzeitiger hoher Wirtschaftlichkeit, die Belastung unserer Umwelt auf ein Minimum.
Acht Städte und Kreise des Landes Nordrhein-Westfalen haben sich zur Entsorgungskooperation EKOCity zusammengeschlossen. Sie reagieren damit auf die schnellen Entwicklungen in der Abfallwirtschaft.
EKOCity setzt auf kommunalen Zusammenschluss und damit auf die logistisch, ökonomisch und ökologisch optimale Kapazitätennutzung bestehender Anlagen. Das Ergebnis ist langfristige Entsorgungssicherheit zu sozialverträglichen Gebühren. Diese Ziele sind nur im Zusammenschluss einzelner Kommunen durchzusetzen.
Abfallwirtschaft im Wandel
Die Zeiten ändern sich …
… und mit ihnen auch die politischen, ökonomischen und ökologischen Rahmenbedingungen.
Auch der Abfallmarkt ist betroffen – er befindet sich in einem permanenten Wandel. So haben beispielsweise die „Technische Anleitung Siedlungsabfall“ (TASi) und die „Abfallablagerungsverordnung“ (AbfAblV) die aktuelle Entsorgungssituation entscheidend verändert: Seit dem 1. Juni 2005 dürfen ausschließlich vorbehandelte Siedlungsabfälle deponiert werden, das heißt durch eine Vorbehandlung müssen die organischen Anteile im Müll entscheidend verringert werden.
Nachteile herkömmlicher Konzepte
Ganz gleich, auf welche Entwicklungen der Abfallwirtschaft die kommunalen Entsorger reagieren müssen, der Wunsch der Bürger nach einer kostengünstigen, verlässlichen und umweltgerechten Entsorgung seiner Abfälle bleibt. Öffentlich-rechtliche Entsorgungsbetriebe stoßen bei der Umsetzung des Wunsches oft an Grenzen, z. B. ist es ihnen rechtlich untersagt, über Gemeindegrenzen hinaus aktiv zu werden. Damit haben die „Kommunalen“ gegenüber den Mitbewerbern einen großen Wettbewerbsnachteil. Mit der Gründung der EKOCity-Kooperation zeigen kommunale Unternehmen, dass sie in puncto Leistungsfähigkeit und Wirtschaftlichkeit den „Privaten“ gleichwertig gegenüberstehen.
Kommunale Abfallwirtschaft
Prinzipien kommunaler Abfallwirtschaftsunternehmen sind
- verlässliche und langfristige Entsorgungssicherheit,
- kostenbewusste und effiziente Arbeitsweise,
- Bereitstellung geeigneter Technologien bzw. Anlagen,
- Erhaltung und Weiterentwicklung aller ökologischen Standards im Sinne eines nachhaltigen Umweltschutzes,
- Information und Beratung der Bürger,
- Bereitstellung eines umfangreichen Bürgerservice,
- Gewährleistung sozialverträglicher Abfallbeseitigungsgebühren,
- Orientierung am Gemeinwohl, also kein reines Profitdenken.
Frische Ideen moderne Konzepte
Kommunale Unternehmen der Entsorgungswirtschaft zeichnen sich durch Merkmale aus, die zum Erfolg auf einem Markt nötig sind, der permanent im Wandel ist. Kurze, transparente Entscheidungswege tragen dazu bei, dass auf jede neue Situation schnell und effizient reagiert werden kann. Gut konzipierte betriebswirtschaftliche Controllingstrukturen und ein durchdachtes Risikomanagement stellen die Arbeit der „Kommunalen“ auf ein sicheres Fundament. Kommunale Entsorgungsunternehmen stellen jeden Tag aufs Neue unter Beweis, dass sie professionelle Leistung erbringen.
Motivation und Ziele
Kommunale Entsorgung x 8
Wenn einzelne kommunale Entsorgungsunternehmen sich erfolgreich am Markt platzieren – welche Möglichkeiten und Vorteile hat dann erst eine Allianz von kommunalen Entsorgern? Die Antwort liegt auf der Hand: Die weiteren Erfolge sind vorprogrammiert! Die EKOCity-Entsorgungspartner können die Stoffströme je nach Situation auf die bereitstehenden Entsorgungsanlagen lenken und so eine dauerhafte Auslastung sicherstellen. Positiver „Nebeneffekt“ für die Bürger: Die anfallenden Gebühren können auf einem sozialverträglichen Niveau gehalten werden.
Wirtschaftsfaktor EKOCity
In Zeiten hoher Arbeitslosigkeit ebenfalls von großer Bedeutung: Durch die ortsnahe Entsorgung werden die Arbeitsplätze der beteiligten Entsorgungsunternehmen erhalten und auf lange Sicht gesichert. So erfährt die Region durch die Entsorgungskooperation EKOCity zusätzlich eine deutliche soziale und wirtschaftliche Stärkung.
Partner
Gemeinsam stark Die EKOCity-Kooperationspartner
„Gemeinsam sind wir stark.“
Dieses Motto hatten sich die Ideengeber der Entsorgungskooperation EKOCity auf die Fahnen geschrieben. Und konnten mit dem neuen Konzept sofort die Städte Bochum, Herne, Remscheid und Wuppertal, den Kreis Recklinghausen, den Ennepe-Ruhr-Kreis sowie den damaligen Kommunalverband Ruhrgebiet, jetzt Regionalverband Ruhr (RVR) , begeistern und gewinnen. Die Tatsache, dass sich auch der Kreis Mettmann mit Beginn des Jahres 2006 EKOCity angeschlossen hat, beweist, dass sich gute Ideen durchsetzen.
Die Stoffströme im EKOCity-Verbund
Intelligentes Stoffstrommanagement
Die Frage: „Wohin mit den Abfällen?“ stellt sich seit Gründung der Entsorgungskooperation EKOCity für die teilnehmenden Kommunen nicht mehr. Die hochmodernen Anlagen des Verbundes, nämlich
das EKOCityCenter Bochum, betrieben von der USB Service GmbH
die TAB Wuppertal, betrieben von der AWG Abfallwirtschaftsgesellschaft mbH
das RZR Herten, betrieben von der RVR Tochtergesellschaft AGR Abfallentsorgungs-Gesellschaft Ruhrgebiet mbH
stehen zur Verwertung und Entsorgung der Abfälle bereit. Kurze Wege, effizient gelenkte Abfallströme und optimal genutzte Entsorgungskapazitäten sind die Ergebnisse, die sich darüber hinaus positiv auf die Gebührenhöhe niederschlagen.
Termine / Einladungen
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Postfach 102465
44724 Bochum
Telefon 02323 164000
Telefax 02323 164001
EKOCity GmbH
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